Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu den Rechtsgebieten, in denen die Kanzlei vornehmlich tätig ist. Die Mandanten profitieren vom Zusammenspiel von allgemeinanwaltlicher Kanzleistruktur mit drei Fachanwaltschaften, da Mandate fachübergreifend bearbeitet werden. Das persönliche und wirtschaftliche Interesse des Mandanten steht dabei im Vordergrund.
Im allgemein-zivilrechtlichen Bereich erhalten Sie anwaltliche Unterstützung bei Streitigkeiten aus dem Rechtsalltag. Hierzu gehören u.a. Erfüllungs-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche z.B. aus
- Kaufverträgen
- Werkverträgen
- Reiseverträgen
- Darlehensverträgen
- Schenkungsverträgen
- Bürgschaftsverträgen
- Verbraucherverträgen
Ferner übernehme ich im Zivilrecht die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Ansprüchen u.a. auf
- Unterlassung und Beseitigung von Eigentumsstörungen
- Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Herausgabe von Vermögenswerten aus ungerechtfertigter Bereicherung
Die Bereiche Erben und Vererben gehören traditionell zu den emotionalsten Rechtsthemen des Familienverbundes. Für die Mandanten vorteilhaft ist daher, daß ich als Fachanwalt für Familienrecht mit sensiblen Familienkonflikten bereits seit Jahren vertraut bin.
Erblasser erhalten vor Eintritt des Erbfalles Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügung u.a. in den Bereichen
- Ehegattentestament (Berliner Testament)
- Geschiedenentestament
- Erbvertrag
- Vermächtnis (u.a. Zuwendung eines bestimmten Nachlaßgegenstandes an einen Nichterben)
- Teilungsanordnung (Verteilung des Einzelgegenstandes des Nachlasses an die vorgesehenen Erben)
Nach Eintritt des Erbfalles betreue ich Mandanten bei Rechtsproblemen u.a. aus den Bereichen
- Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen
- Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen
- Ermittlung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Erbscheinsanträge
- Erbauseinandersetzung
- Erbenhaftung
Den Bereich des Familienrechtes bearbeite ich als Fachanwalt. Rechtliche Unterstützung biete ich bei der Lösung von familienrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit
- Trennung und Scheidung
- Unterhalt
- Umgangs- und Sorgerecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Überprüfung und Gestaltung von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Einer der Kanzleischwerpunkte ist das Immobilienrecht. In
Familiensachen stellt das Familienwohnheim häufig das Kernproblem des
Scheidungsverfahrens dar. Fragen zur Scheidungsimmobilie behalte ich im
Blick. Nutzungsregelungen und vertragliche Vereinbarungen über die
Immobilie sowie die Konsequenzen für das Unterhaltsrecht werden
mitberücksichtigt.
Im Bereich des Haftungsrechtes berate und vertrete ich Geschädigte oder Schädiger bei Problemen mit Schadensersatzansprüchen. Gegenstand des Haftpflichtrechtes sind vornehmlich Rechtsgutsverletzungen von Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum. Haftungserhebliches Verhalten kommt in Betracht z.B. bei der vorwerfbaren Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (Streupflicht bei Glatteis, Gebäudezustände), Vertragspflichten oder Berufspflichten.
Anwaltlicher Beratungsbedarf besteht u.a. bei der Überprüfung von mißlungenen Immobilientransaktionen. Leistungsstörungen in diesem Bereich lösen häufig Schadensersatzansprüche aus. Im Immobilienrecht übernehme ich die Beratung und Vertretung u.a. in folgenden Bereichen:
- Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche aus Grundstückskaufverträgen, Übertragungsverträgen oder Erbbaurechtsbestellungen
- Beseitigung- und Unterlassungsansprüche bei Eigentums- und Besitzstörungen
- Durchsetzung von Grundbuchberichtigungsansprüchen
- Grunddienstbarkeiten (z.B. Geh- und Fahrtrechte, Notwegerechte)
- Nießbrauchsrechte
- Vorkaufsrechte
- Herausgabeansprüche
Makler erhalten Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit
- Vertragsgestaltungen
- außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung von Provisionsansprüchen
- sonstigen Streitigkeiten aus dem Maklervertragsrecht
Maklerkunden erhalten rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von unberechtigt erhobenen Ansprüchen aus dem Maklervertrag.
Das Mietrecht (Wohnraummiete und Gewerberaummiete) bearbeite ich wie das Wohnungseigentumsrecht als Fachanwalt. Die Mandanten erhalten Beratung und Vertretung u.a. in den Bereichen
- Vertragsgestaltung
- Einziehung oder Abwehr von Mietforderungen (Miete, Betriebskosten, Kaution)
- Mieterhöhungen
- Räumungsklagen und Räumungsvollstreckungen
- Schönheitsreparaturen (Durchsetzung oder Abwehr damit verbundener Schadensersatzansprüche)
- mietrechtliche Abmahnungen
- Kündigung von Mietverhältnissen (ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung)
Zum langjährigen Mandantenstamm im mietrechtlichen Bereich gehören neben einer Vielzahl von privaten Vermietern und Mietern auch börsennotierte Großvermietungsgesellschaften mit mehreren Zehntausend Wohneinheiten.
Zu meiner anwaltlichen Tätigkeit gehört die
außergerichtliche und gerichtliche Schadensregulierung von
Verkehrsunfällen. Ich überprüfe Sachschäden und Personenschäden (z.B.
Schmerzensgeld).
Den Mandanten kommen dabei meine Schwerpunktkenntnisse als Fachanwalt für Versicherungsrecht zugute.
So
nehme ich bei der Mandatsbearbeitung eines Verkehrsunfalles – je nach
Einzelfall – nicht nur das Haftungsrecht, sondern auch die
versicherungsrechtlichen Aspekte mit in den Blick (z.B. Regreß).
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht befasse ich mich mit Rechtsproblemen der Mandanten aus den Versicherungssparten
- Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflicht, Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht)
- Sachversicherung (Hausrat, Feuer, Einbruchsdiebstahl, Kasko, Wohngebäude)
- Personenversicherung (Leben, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Unfall)
- Rechtsschutzversicherung
Das Wohnungseigentumsrecht bearbeite ich wie das Mietrecht (Wohnraummiete und Gewerberaummiete) als Fachanwalt.
Wohnungseigentümergemeinschaften berate und vertrete ich u.a. in folgenden Bereichen
- Einziehung von rückständigen Hausgeldbeträgen von säumigen Wohnungseigentümern
- Unterlassungsanspruch wegen Störung des Gemeinschaftseigentums durch abredewidrige Nutzung von Einzelräumen
- Rückbau von unzulässigen baulichen Veränderungen
- Entziehung von Wohnungseigentum
- Herausgabe von Verwalterunterlagen
- Abwehr von unberechtigten Forderungen von einzelnen Wohnungseigentümern
Wohnungseigentümer erhalten anwaltliche Unterstützung u.a. bei
- Veräußerung des Miteigentumsanteils (z.B. bei fehlender Zustimmung des Verwalters)
- Problemen mit der Eigentümerversammlung
- Abwehr von Hausgeldforderungen
Verwalter berate und vertrete ich u.a. zu Fragen des Verwaltervertrages.
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