NOTAR

Neben dem Beruf als Rechtsanwalt übe ich seit 2014 auch das Amt des Notars aus. Die notarielle Tätigkeit umfaßt dabei die gesetzlich vorgesehenen Beurkundungen und Beglaubigungen. Nähere Einzelheiten zu den notariellen Dienstleistungen im

  • Grundstücksrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Handels-, Gesellschafts- und Vereinsrecht

erläutere ich gerne im Rahmen individueller Beratung und Vertragsgestaltung. Bei der Ausübung des Notaramtes bin ich gemäß Bundesnotarordnung nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.